Administrative Maßnahmen
Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes war ein Ziel, die dauerhafte Sicherstellung der Maßnahmeneffiziens bzw. Flächensicherung gewähr- leisten zu können. Dies war nur in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden und entsprechenden Verwaltungsakten möglich, wie zum Beispiel:
- Neuausweisung/Erweiterung von Naturschutz- gebieten
- Neuausweisung/Erweiterung von Waldschutz- gebieten (Bann- und Schonwälder)
- Flächen außer regelmäßigem Betrieb (arB) mit Naturschutzzielsetzung